Immobilienkauf für Personen aus dem Ausland – So funktioniert es in Deutschland
Einige Länder (auch in Europa) haben bestimmte Vorschriften, wann und unter welchen Umständen Ausländer ein Haus oder eine Wohnung kaufen dürfen – welche Vorschriften in Deutschland gelten, weiß unser Experte.
Leserfrage
Ich wohne in München, bin verheiratet und habe eine feste Anstellung. Kann ich hier eine Eigentumswohnung erwerben, obwohl ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe? Gibt es Besonderheiten, die ich beachten sollte?
Antwortvon Alfred Hollmann, ehemaliger Immobilienexperte der Terrafinanz Firmengruppe
Selbstverständlich können Sie in Deutschland – und somit auch in München – Immobilien erwerben, unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft. Es gibt nur wenige zusätzliche Aspekte zu beachten, die sich aus der individuellen Situation ergeben können. Für den Immobilienerwerb gelten für internationale Käufer grundsätzlich die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Wichtig ist, dass die Finanzierung des Kaufs gesichert ist und etwaige Grundschulden idealerweise direkt im Kaufvertrag beurkundet werden.
Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Heimat- oder Geburtsland besondere Vorschriften für den Immobilienerwerb gelten. Hierbei ist auch der Güterstand, der bei Ihrer Eheschließung vereinbart wurde, relevant. Haben Sie außerhalb Ihres Heimatlandes geheiratet, könnten die Regelungen des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde, ebenfalls eine Rolle spielen. Ein Notar kann Ihnen hierzu erste Hinweise geben und Sie bei der Klärung unterstützen.
Der Kaufvertrag muss klar und verständlich sein. Der Notar wird sicherstellen, dass Sie die wesentlichen Inhalte des Vertrags in deutscher Sprache verstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beurkundung nur in Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers oder einer bevollmächtigten Person mit ausreichenden Sprachkenntnissen möglich. Sollten Sie nach dem Kauf Deutschland dauerhaft oder längerfristig verlassen, ist es erforderlich, eine Zustellbevollmächtigte oder einen Zustellbevollmächtigten mit Wohnsitz in Deutschland zu benennen. Diese Person ist Ansprechpartner für rechtliche und verwaltungstechnische Belange.
Es empfiehlt sich außerdem, ein Bankkonto innerhalb der Europäischen Union zu besitzen, um die Bezahlung der Immobilie zu vereinfachen. Grundsätzlich gibt es schon einige Vorschriften, die man als internationaler Käufer beim Haus kaufen beachten muss – ganz so strikt wie in manch anderen Staaten ist der Immobilienkauf in Deutschland aber nicht geregelt.
Weitere Informationen, was Sie beim Kauf Ihrer Immobilie beachten müssen, finden Sie in unserem umfangreichen » Ratgeber Wohnungskauf
Zuletzt aktualisiert am 11. Dezember 2024
Alfred Hollmann
Alfred Hollmann war langjährig erfahrener Immobilienexperte der Terrafinanz Firmengruppe. Er leitete dort die kaufmännische Abteilung und konzipierte diesen Ratgeber.